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Arbeitgeber-Service

 

Die Beiträge werden nach dem wirklichen Arbeitsverdienst (keine Lohnstufen bzw. Beitragstabelle) abgerechnet.

 

Beiträge:

ab 01.07.09

ab 01.01.2010

allgemeiner Beitragssatz 14,0 %* 14,0 %*
ermäßigter Beitragssatz 13,4 %* 13,4 %*
zusätzlicher Beitragssatz gemäß §241a SGB V 0,9 % 0,9 %
Versorgungsbezieher 14,9 %**
14,9 %**
freiw. KV-Beitrag (Höchstbeitrag) 547,58 € 558,75 €
freiw. PV-Beitrag
mit Berücksichtigung von Kindern (Höchstbeitrag)
71,66 € 73,13 €
kinderlose Mitglieder 80,85 € 82,50 €

 

* Der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% ist nicht enthalten und vom Mitglied zusätzlich zu tragen.
**  Der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% gemäß § 241a SGB V ist enthalten.

 

Elektronischer Datenaustausch für Arbeitgeber

 

 

Beschreibung

Nummern

Betriebsnummer der BKK HMR (West) 369 169 80
Betriebsnummer der BKK HMR (Ost)

010 181 82

Beitragskonto-Nr. Ihre vom Arbeitsamt vergebene Nummer
Bankverbindung (West) Commerzbank AG
BLZ 494 400 43
Kto.-Nr. 24 09 100
IBAN: DE45 4944 0043 0240 9100 00
BIC: COBADEFF494
Bankverbindung (Ost)

SEB AG

BLZ 480 101 11

Kto.-Nr. 1080613301
IBAN: DE92 4801 0111 1080 6133 01
BIC: ESSEDE5F480

 

Bitte geben Sie bei der Überweisung/Scheckzahlung Ihre Betriebsnummer an.

 

Beitragssätze der weiteren Sozialversicherungsträger:

Stand 01.01.2010

Rentenversicherung 19,9 %
Bundesagentur für Arbeit 2,8 %
Pflegeversicherung 1,95 %
Pflegeversicherung
(kinderlose Mitglieder)
2,2 %

 

 

Wir führen seit 01.01.2007 § 1 des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) eine Umlageversicherung selbst durch.

 

Umlageversicherung

Stand 01.01.2010

Umlage 1 (Erstattungssatz 60 %) 1,3 %
Umlage 2 * 0,24 %

* Erstattung 100 %, zzgl. 20 % als pauschale Abgeltung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei Beschäftigungsverbot
 

Nutzen Sie unseren Formular-Service zum Download von Unterlagen.
Bei Fragen und Anregungen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung

 

 

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