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Herford 13.05.2010

Gemeinsamer Internet-Auftritt
zum Thema Selbsthilfeförderung in NRW

 

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Unter der Adresse: http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/ finden sich ab sofort alle Informationen über die Förderung der Selbsthilfe auf Landesebene, der Kontaktstellenförderung und der Förderung von örtlichen Selbsthilfegruppen. Beispielsweise können Mitglieder von örtlichen Selbsthilfegruppen nun auf der Internet-Seite die Postleitzahl ihrer Stadt eingeben und sie erhalten eine Liste mit Ansprechpartnern aller Krankenkassen vor Ort.


Die Homepage enthält auch die Antragsformulare, außerdem wird regelmäßig über laufende Förderverfahren informiert und darüber, wohin welche Fördergelder geflossen sind.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW möchten mit dem Internetauftritt die Transparenz über die Selbsthilfeförderung in NRW noch weiter erhöhen.
Seit einer Neuregelung des §20c SGB V wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in zwei parallelen Fördersträngen organisiert. Mit der kassenartenübergreifenden (Pauschalförderung) Selbsthilfeförderung werden die Grundkosten (Miete, Porto, usw.) einer Selbsthilfegruppe unterstützt und über die krankenkassenindividuellen (Projektförderung) Selbsthilfeförderung können besondere Aktivitäten (Seminare, Werbemaßnahmen, usw.) beantragt werden.


Die Krankenkassen/-verbände in NRW sind:

AOK Rheinland-Hamburg, AOK NORDWEST, BKK-Landesverband NORDWEST, Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Verband der Ersatzkassen (vdek) NRW und die Vereinigte IKK.

 

Zum gemeinsamen Internetauftritt

 

 

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