Gute Nachrichten für unsere Versicherten:
BKK Herford Minden Ravensberg ohne Zusatzbeitrag
Erneut wird zum 1. Februar bei vielen Krankenkassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen diskutiert. Die BKK Herford Minden Ravensberg wird jedoch dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen.
Zwar sei seit Jahresanfang mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen, allerdings könne man diese durch gebildete Rücklagen kompensieren, so Vorstand Joachim Schwarzer.
Während die meisten gesetzlich Versicherten in der Vergangenheit von Zusatzbeiträgen verschont geblieben sind, birgt die aktuelle Diskussion Raum für Spekulationen. Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus und verfügt sie über keine ausreichenden Rücklagen, ist dieser Schritt unausweichlich. Wirtschaftskrise und Kostensteigerungen insbesondere bei Arzneimitteln, Ärzten und Krankenhäusern tragen dazu bei, dass die Mittel aus dem Fonds die Kosten nicht decken.
Die BKK Herford Minden Ravensberg versichert 20.000 Menschen in der Region und hat neben dem Kundencenter im ehemaligen Herforder Kleinbahnhof eine weitere Geschäftsstelle in Peterhagen auf dem Gelände der Monier GmbH in Heisterholz.
Sonderkündigungsrecht bei einem Zusatzbeitrag
Versicherten, die von einem Zusatzbeitrag betroffen sind, steht ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall entfällt die 18-monatige Bindungsfrist an die bisherige Krankenkasse.
Das Sonderkündigungsrecht ist bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages auszuüben. Dies bedeutet: Die Kündigung muss der Kasse bis zum Ablauf des Tages der erstmaligen Fälligkeit vorliegen. Mitglieder, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, haben den Zusatzbeitrag nicht zu leisten.
Beispiel:
Mitglied seit dem 01.01.2010 bei Krankenkasse A.
Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 € monatlich ab dem 01.02.2010
Erstmalige Fälligkeit des Zusatzbeitrags am 15.03.2010.
(Hinweis: In manchen Fällen kann beispielsweise eine quartalsweise Zahlung vorgesehen sein)
Die Krankenkasse A weist auf das Sonderkündigungsrecht bis zum 15.02.2010 hin, so dass die Kündigung bis spätestens zum 15.03.2010 vorliegen sollte.
Die Mitgliedschaft endet spätestens zum 31.05.2010 ohne, dass der Zusatzbeitrag gezahlt werden muss.
Bitte beachten Sie:
- Wurde ein Wahltarif abgeschlossen, sind Sie drei Jahre an die Kasse gebunden und können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen.
- Weisen Sie auf das Sonderkündigungsrecht in Ihrem Kündigungsschreiben hin.
Ein entsprechendes Muster finden Sie hier:
Einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren Sie hier oder über unsere kostenlose Hotline 0800 0 227337:








