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Imagebild BKK HMR News
Herford 13.04.2010

Beiträge, die Sie sich sparen können:
Kein Zusatzbeitrag 2010

 

Gute Nachrichten für unsere Versicherten:
Kein Zusatzbeitrag bei der BKK Herford Minden Ravensberg

 

Millionen Versicherte zahlen spätestens seit dem 01. Februar einen Zusatzbeitrag an Ihre Krankenkasse. Die BKK Herford Minden Ravensberg als jeher günstige Krankenkasse wird jedoch dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen.


Zwar sei seit Jahresanfang mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen, allerdings könne man diese durch gebildete Rücklagen kompensieren, so Vorstand Joachim Schwarzer.

 

Wann erhebt eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag?

 

Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus und verfügt sie über keine ausreichenden Rücklagen, ist der Zusatzbeitrag unausweichlich. Wirtschaftskrise und Kostensteigerungen insbesondere bei Arzneimitteln, Ärzten und Krankenhäusern tragen dazu bei, dass die Mittel aus dem Fonds die Kosten nicht decken.


Die BKK Herford Minden Ravensberg versichert 20.000 Menschen in der Region und hat neben dem Kundencenter im ehemaligen Herforder Kleinbahnhof eine weitere Geschäftsstelle in Peterhagen auf dem Gelände der Monier GmbH in Heisterholz. Bereits vor Einführung des Gesundheitsfonds zählte die BKK HMR zu den günstigen Krankenkassen aufgrund des unterdurchschnittlichen Beitragssatzes. Seit Einführung des Gesundheitsfonds wird kein Zusatzbeitrag erhoben.



Sonderkündigungsrecht bei einem Zusatzbeitrag

 

Versicherten, die von einem Zusatzbeitrag betroffen sind, steht ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall entfällt die 18-monatige Bindungsfrist an die bisherige Krankenkasse und es ist kein Zusatzbeitrag zu leisten.
Das Sonderkündigungsrecht ist bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages auszuüben. Dies bedeutet: Die Kündigung muss der Kasse bis zum Ablauf des Tages der erstmaligen Fälligkeit vorliegen. Mitglieder, damit das Sonderkündigungsrecht gilt.

 

Beispiel:

 

  • Mitglied seit dem 01.01.2010 bei Krankenkasse A.
  • Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 € monatlich ab dem 01.02.2010
  • Erstmalige Fälligkeit des Zusatzbeitrags am 15.03.2010.

(Hinweis: In manchen Fällen kann beispielsweise eine quartalsweise Zahlung vorgesehen sein)


Die Krankenkasse A weist auf das Sonderkündigungsrecht bis zum 15.02.2010 hin, so dass die Kündigung bis spätestens zum 15.03.2010 vorliegen sollte.


Die Mitgliedschaft endet spätestens zum 31.05.2010. Es wird kein Zusatzbeitrag fällig.

 

 

Bitte beachten Sie:

 

Wurde ein Wahltarif abgeschlossen, sind Sie drei Jahre an die Kasse gebunden und können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen.


Weisen Sie auf das Sonderkündigungsrecht in Ihrem Kündigungsschreiben hin.

 

Ein entsprechendes Muster finden Sie hier:


weiter: Kündigungsvorlage aufgrund des Zusatzbeitrags [53 KB]
weiter: Aufnahmeantrag zur BKK Herford Minden Ravensberg [132 KB]

 

 

Kassenwechsel ohne Sonderkündigungsrecht:

 

Auch nach Ablauf des Sonderkündigungsrechts ist ein Kassenwechsel möglich. Nach Erfüllung der Bindungsfrist von 18 Monaten kann die Mitgliedschaft grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem das Mitglied seine Kündigung erklärt, gekündigt werden. Die Krankenkasse hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.


Einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren Sie hier oder über unsere kostenlose Hotline 0800 0 227337

 

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