

Neuerungen beim Krankengeld für Selbständige ab 01.08.2009
Die BKK Herford Minden Ravensberg bietet Ihnen ab dem 01.08.2009 die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft mit dem Anspruch auf Krankengeld zu wählen. Konkret bedeutet dies: Sie zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent und sind im Krankheitsfall ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit durch das gesetzliche Krankengeld abgesichert. Das Krankengeld berechnet sich nach der Höhe des tatsächlichen beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Die Wahl der Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ist freiwillig. Wenn Sie Interesse haben, vereinbaren Sie einfach ein persönliches Beratungsgespräch. Die Umstellung Ihrer Mitgliedschaft ist bis zum 30.09.2009 rückwirkend zum 01.08.2009 möglich.
Wahltarif Krankengeld
Alternativ zum gesetzlichen Krankengeld ist ab dem 01.08.2009 eine Absicherung über unseren neuen Wahltarif Krankengeld möglich. Details über die konkrete Ausgestaltung des Wahltarifes können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen. Sofern Sie über die Neuerungen des Wahltarifes informiert werden möchten, können Sie uns dies über unser Kontaktformular mitteilen. Wir werden Sie dann umgehend informieren.
Gern stehen wir Ihnen auch unter unserer kostenlosen Hotline 0800 0 227337 zur Verfügung.


