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Herford 30.06.2008

Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008

 

Zum 01.07.2008 tritt die Reform der Pflegeversicherung in Kraft und verändert insbesondere die Strukturen zugunsten der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden. Die Pflegeversicherung soll dadurch noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet werden.

 

Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben. Als zentrale wohnortnahe und erreichbare Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sollen Pflegestützpunkte vor Ort eingerichtet werden.

 

Die Leistungen werden schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich.

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Leistungen hat der Gesetzgeber eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte ab dem 01.07.2008 beschlossen. Der bisherige Beitrag von 1,7 Prozent beträgt nun 1,95 Prozent. Versicherte ohne Kinder zahlen 2,2 Prozent.

 

 

 

Bisher

2008

2010

2012

Pflegegeld

       
Stufe I 205 € 215 € 225 € 235 €
Stufe II 410 € 420 € 430 € 440 €
Stufe III 665 € 675 € 685 € 700 €

Ambulante Sachleistungen

       
Stufe I 384 € 420 € 440 € 450 €
Stufe II 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
Stufe III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefall 1.918 € 1.918 € 1.918 € 1.918 €

Stationäre Sachleistungen

       
Stufe I 1.023 € 1.023 € 1.023 € 1.023 €
Stufe II 1.279 € 1.279 € 1.279 € 1.279 €
Stufe III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefall 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €

 

 

Mehr Leistungen bei Demenz

Außerdem werden durch die Reform auch Demenzkranke bzw. Menschen mit „erblich eingeschränkter Alltagskompetenz", berücksichtigt. Der Betrag steigt von 460 € auf bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag) auf insgesamt 1.200 bzw. 2.400 € jährlich. Dies gilt auch für Menschen, die keiner Pflegestufe angehören (Pflegestufe null).

 

Pflegezeit – unbezahlte Freistellung bis zu 6 Monate

Pflegende Angehörige können bis zu 6 Monate eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer weiterhin sozialversichert, jedoch bezieht er kein Gehalt und sein Arbeitsverhältnis ruht. Um seinen Krankenversicherungsschutz muss er sich daher selber kümmern. Ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebs unter 15 Beschäftigten.

 

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter unserer Hotline 0800 0 227337 oder

info[at]bkk-hmr.de

 

Hier können Sie auch unsere Broschüre „Das gilt ab 1. Juli 2008 - Die Pflegeversicherung nach der Reform“ anfordern.

 


 

 

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