

Zur Schließung der BKK für Heilberufe
Information für Versicherte der BKK für Heilberufe

Noch ist es nicht amtlich, dennoch steht die BKK für Heilberufe unmittelbar vor der Schließung. Aufgrund einer nochmals verschlechterten Finanzprognose konnte kein Fusionspartner für die angeschlagene Kasse gefunden werden. So wird eine Schließung unausweichlich sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich schon jetzt um eine Folgeversicherung zu kümmern. Dadurch kann ein nahtloser Übergang des Versicherungsschutzes ab dem 01.01.2012 gewährleistet werden.
Versicherte werden bei uns unkompliziert aufgenommen und neue Krankenversichertenkarten umgehend verschickt. Die BKK Herford Minden Ravensberg kann aufgrund ihrer stabilen Finanzlage einen Zusatzbeitrag bis 2013 ausschließen.
Zu welchem Zeitpunkt ist der Versicherungsschutz umzustellen?
Bis der endgültige Bescheid über die Schließung der BKK für Heilberufe vorliegt, gelten die normalen Kündigungsfristen. Das bedeutet, Sie kündigen beispielsweise bis zum 31.10.2011 und Ihre Versicherung endet am 31.12.2011. Ab dem 01.01.2012 beginnt die Folgeversicherung.
Innerhalb welcher Frist muss eine Folgeversicherung gewählt werden?
Die Mitglieder der BKK für Heilberufe können ihr besonderes Wahlrecht ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe der Schließung ausüben. Dieses Wahlrecht steht den versicherungspflichtigen Mitgliedern bis zu zwei Wochen nach der Schließung der Krankenkasse zu. Die zweiwöchige Frist beginnt mit dem bekannt gemachten Tag der Schließung der Kasse.
Freiwillige Mitglieder der BKK für Heilberufe müssen ihren Wechsel bis spätestens 3 Monate nach der Schließung erklären.
Was passiert, wenn vorher keine Folgeversicherung gewählt wird?
Üben Sie als versicherungspflichtiges Mitglied der BKK für Heilberufe das Wahlrecht nicht rechtzeitig aus, gilt: Der Arbeitgeber meldet den Versicherten bei der Krankenkasse an, bei der er vor der geschlossenen Krankenkasse zuletzt gesetzlich versichert war. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse, bei der die Folgeversicherung durchgeführt wird. Für freiwillig Versicherte und andere Versichertengruppen gelten andere Bedingungen.
BKK Herford Minden Ravensberg Am Kleinbahnhof 5
Tel.: 05221 1026-0 |
BKK Herford Minden Ravensberg Heisterholz 1
Tel.: 05707 9005-50 |
