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Imagebild BKK HMR Service

Datenschutz & Sicherheit: Sicherheit wird großgeschrieben

 

Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält wie Ihre jetzige Versichertenkarte bestimmte Pflichtangaben: Dies sind vor allem administrative Angaben, wie zum Beispiel Name, Adresse, oder Versichertenstatus. Außerdem werden Rezepte, die Ihnen der Arzt verordnet, zukünftig nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern mit der Gesundheitskarte elektronisch gespeichert.

Den Zugriff und den Umgang mit freiwilligen Anwendungen, wie etwa Notfalldaten, Arzneimitteldokumentationen oder Röntgenbilder, bestimmen Sie selbst. Außerdem entscheiden Sie als Versicherte, wer etwas in die elektronische Patientenakte einträgt, und wer auf welchen Informationsbereich zugreifen kann.

Zum Einlesen der administrativen Angaben sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Das entspricht dem heutigen Verfahren in den Arztpraxen. Der Zugriff auf sensible Daten, wie das elektronische Rezept, der Zuzahlungsstatus oder Arztberichte, ist jedoch durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt.

 

 

Das Zwei-Schlüssel-Prinzip

 

Ohne Ihre Einwilligung kann niemand auf die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte zugreifen. Sie entscheiden also, wer wann welche Daten lesen darf. Die Einwilligung für den Datenzugriff geben Sie mit der Gesundheitskarte und einer Geheimnummer (PIN) – sie macht die Karte zu Ihrem persönlichen Schlüssel.

Zum Beispiel können Sie veranlassen, dass der Augenarzt nur das Auge betreffende Daten sieht, oder dass der Hautarzt nur dermatologische Befunde lesen darf.
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen sich ebenfalls gegenüber dem Sicherheitssystem identifizieren. Dies geschieht mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA), der ihre elektronische Unterschrift enthält. Personen ohne elektronischen Heilberufsausweis werden keine Möglichkeit haben, auf Patientendaten zuzugreifen.

Nur wenn Patient und Arzt (oder Apotheker) jeweils die elektronische Gesundheitskarte und den elektronischen Heilberufsausweis in das Kartenlesegerät einstecken, können die sensiblen Gesundheitsdaten eingesehen oder verändert werden. Niemand sonst, auch nicht die Krankenkasse, kann die medizinischen Daten der Versicherten ohne deren Zustimmung einsehen. Auch bei Verlust der Karte ist so ein Zugriff durch unberechtigte Dritte nicht möglich.

 

 

Mehr Sicherheit für Ihre Karte durch Ihr persönliches Foto: BKK Herford Minden Ravensberg nimmt am Pilot-Projekt teil

 

„Doppelte Sicherheit: Nur wenn Versicherter und Arzt zugleich jeweils Karte und Heilberufsausweis in das Kartenlesegerät stecken, können Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gelesen oder gespeichert werden.“

 

 

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