

Datenschutz & Sicherheit: Sicherheit wird großgeschrieben
Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält wie Ihre jetzige
Versichertenkarte bestimmte Pflichtangaben: Dies sind vor allem administrative
Angaben, wie zum Beispiel Name, Adresse, oder Versichertenstatus. Außerdem
werden Rezepte, die Ihnen der Arzt verordnet, zukünftig nicht
mehr in Papierform ausgestellt, sondern mit der Gesundheitskarte elektronisch
gespeichert.
Den Zugriff und den Umgang mit freiwilligen Anwendungen, wie etwa Notfalldaten,
Arzneimitteldokumentationen oder Röntgenbilder, bestimmen Sie
selbst. Außerdem entscheiden Sie als Versicherte, wer etwas in
die elektronische Patientenakte einträgt, und wer auf welchen
Informationsbereich zugreifen kann.
Zum Einlesen der administrativen Angaben sind keine zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Das entspricht dem heutigen
Verfahren in den Arztpraxen. Der Zugriff auf sensible Daten, wie das
elektronische Rezept, der Zuzahlungsstatus oder Arztberichte, ist jedoch
durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt.
Das Zwei-Schlüssel-Prinzip
Ohne Ihre Einwilligung kann niemand auf die freiwilligen Anwendungen
der Gesundheitskarte zugreifen. Sie entscheiden also, wer wann welche
Daten lesen darf. Die Einwilligung für den Datenzugriff geben
Sie mit der Gesundheitskarte und einer Geheimnummer (PIN) – sie
macht die Karte zu Ihrem persönlichen Schlüssel.
Zum Beispiel können Sie veranlassen, dass der Augenarzt nur das
Auge betreffende Daten sieht, oder dass der Hautarzt nur dermatologische
Befunde lesen darf.
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen sich ebenfalls gegenüber
dem Sicherheitssystem identifizieren. Dies geschieht mit ihrem elektronischen
Heilberufsausweis (HBA), der ihre elektronische Unterschrift enthält.
Personen ohne elektronischen Heilberufsausweis werden keine Möglichkeit
haben, auf Patientendaten zuzugreifen.
Nur wenn Patient und Arzt (oder Apotheker) jeweils die elektronische
Gesundheitskarte und den elektronischen Heilberufsausweis in das Kartenlesegerät
einstecken, können die sensiblen Gesundheitsdaten eingesehen oder
verändert werden. Niemand sonst, auch nicht die Krankenkasse,
kann die medizinischen Daten der Versicherten ohne deren Zustimmung
einsehen. Auch bei Verlust der Karte ist so ein Zugriff durch unberechtigte
Dritte nicht möglich.

Mehr Sicherheit für Ihre Karte durch Ihr persönliches Foto: BKK Herford Minden Ravensberg nimmt am Pilot-Projekt teil
„Doppelte Sicherheit:
Nur wenn Versicherter und Arzt zugleich jeweils Karte und Heilberufsausweis in das Kartenlesegerät stecken, können
Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gelesen oder gespeichert
werden.“


