

Kündigungsfristen
Als Mitglied sind Sie an die Wahl einer Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Einzige Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht. Ein Arbeitgeberwechsel oder eine Änderung der Versichertenart für sich alleine eröffnet kein neues Wahlrecht. Nach Erfüllung der Bindungsfrist von 18 Monaten kann die Mitgliedschaft grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem das Mitglied seine Kündigung erklärt, gekündigt werden. Die Krankenkasse hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Beispiel:
Mitglied seit dem 01.04.2009.
Kündigung am 11.07.2009 zum nächstmöglichen Termin.
Die 18-monatige Bindungsfrist ist mit Ablauf des 30.09.2010 erfüllt.
Die Mitgliedschaft endet am 30.09.2010.
So einfach funktioniert der Kassenwechsel
Sonderkündigungsrecht
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