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Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

 

BKK-Versicherte haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten. Wir übernehmen zeitlich unbegrenzt die Kosten für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.

Ihre Zuzahlung beträgt für jeden Arztbesuch 10 EUR je Kalendervierteljahr („Praxisgebühr“). Bei einer Überweisung innerhalb eines Quartals wird keine erneute Zuzahlung fällig.

Um Ihnen die Suche nach einem Arzt in Ihrer Nähe zu erleichtern, finden Sie hier die Suchmaschine der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZBV).

 

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