

Arzneien und Verbandmittel

Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneien und Verbandmittel, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden.
Sie leisten dabei eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Medikament. Die Eigenbeteiligung ist maximal auf die tatsächlichen Kosten begrenzt. Dies gilt bei Medikamenten mit einem Abgabepreis unterhalb des Festbetrags oder ohne Festbetrag.
Für Medikamente mit einem Preis über dem Festbetrag tragen Sie neben der Zuzahlung auch die Kosten oberhalb des Festbetrages. In solchen Fällen wird der Arzt Sie vor der Verschreibung auf diesen Umstand aufmerksam machen. Auch Ihr Apotheker berät Sie ausführlich zu diesem Thema.
Die Eigenbeteiligung entfällt bei Verordnungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung, Arbeitsunfällen und anerkannten Kriegsleiden sowie gleichgestellter Leiden.
Für Medikamente, bei denen die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität im Vordergrund steht (z.B. potenzsteigernde Mittel), dürfen wir die Kosten nicht übernehmen.
Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen wir für versicherte Kinder bis zur Vollendung des zwölften und für versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Außerdem profitieren Sie von zahlreichen zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln. Mehr dazu erfahren Sie hier:

