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Leistungen
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Arzneien und Verbandmittel

 

Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneien und Verbandmittel, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden.

Für jedes Medikament mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag und ohne Festbetrag leisten Sie eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR. Die Zuzahlung ist maximal auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.

Für Medikamente mit einem Preis über dem Festbetrag tragen Sie neben der Zuzahlung auch die Kosten oberhalb des Festbetrages. In solchen Fällen wird der Arzt Sie vor der Verschreibung auf diesen Umstand aufmerksam machen. Auch Ihr Apotheker berät Sie ausführlich zu diesem Thema.

Die Eigenbeteiligung entfällt bei Verordnungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung, Arbeitsunfällen und anerkannten Kriegsleiden sowie gleichgestellter Leiden.
Für Medikamente, bei denen die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität im Vordergrund steht (z.B. potenzsteigernde Mittel), dürfen wir die Kosten nicht übernehmen.

Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen wir für versicherte Kinder bis zur Vollendung des zwölften und für versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Bei welchen Medikamenten die Zuzahlung entfällt, lässt sich unter

 

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

 

in einer 14-tägig aktualisierten Übersicht ablesen.

 

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