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Familienversicherung

 

Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Ihre ganze Familie. Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner und Ihre Kinder sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie nicht selbst versichert sind und sich gewöhnlich im Inland aufhalten.

Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung

 

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw.
  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, oder
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, evtl. verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.

 

Behinderte Kinder sind ohne Altersbegrenzung versichert, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für Ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss bereits während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.

Wir dürfen Ihre Angehörigen nicht mitversichern, wenn deren Bruttoeinnahmen 360 EUR bzw. bei geringfügig entlohnt Beschäftigten 400 EUR monatlich übersteigen oder sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind. Kinder von verheirateten Eltern dürfen wir nicht familienversichern, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich versichert ist und seine Einnahmen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze liegen.

 

 

download PDF  Laden Sie hier den Antrag für die Familienversicherung herunter. [PDF 60 KB]

 

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