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Leistungen

Gesundheitsvorsorge und Früherkennung
Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie ein umfangreiches Programm zur Gesundheitsvorsorge. Nutzen Sie es – im Interesse Ihrer Gesundheit.
Vorsorge für Kinder:
- Die Gesundheit unserer Versicherten ist uns wichtig. Daher wollen wir bereits mit den Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Kinder einen wichtigen Grundstein legen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht, über die von uns übernommenen Vorsorgeuntersuchungen:
Untersuchung
Zeitraum
U1U23. bis 10. Lebenstag U34. bis 6. Lebenswoche U43. bis 4. Lebensmonat U56. bis 7. Lebensmonat U610. bis 12. Lebensmonat U721. bis 24. Lebensmonat U7a33. bis 36. Lebensmonat U843. bis 48. Lebensmonat U960. bis 64. Lebensmonat U107. bis 8. Lebensjahr U119. bis 10. Lebensjahr
Klicken Sie auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum um Detailinformationen zu erhalten.
U1
Erste Untersuchung nach der Geburt. Das Neugeborene wird auf seine Vitalität und mögliche schwere gesundheitliche Schäden untersucht. U2
Die Basisuntersuchung für das Baby. Der Arzt überprüft den Entwicklungsstand des Kindes, macht einen Bluttest und beurteilt die Gesundheit der Organe. U3
Erneute Überprüfung der Organe des Kindes und Kontrolle des Ernährungszustand, des Gewichts, der Stellung des Hüftgelenks, des Hörvermögens, der Reaktion der Augen sowie des Schlafverhaltens. Ernährungshinweise zur Mundgesundheit. U4
Der Arzt begutachtet Motorik, Nervensystem und der Skelettapparat des Kindes. Eventuell erste Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung. U5
Bei der fünften Vorsorgeuntersuchung wird das Verhalten des Kindes betrachtet. Reaktionen auf Blickkontakte und Geräusche werden getestet. Erneut wird auch das Seh- und Hörvermögen überprüft. Der Säugling sollte seine Stimme einsetzen können, um auch sich aufmerksam zu machen. U6
Diese Untersuchung gilt der Sprachentwicklung und der Motorik. Außerdem wird das Essverhalten und der Zustand von Augen, Gehör und Muskeln untersucht. U7
Die erste Kleinkinduntersuchung überprüft die weitere sprachliche, motorische und allgemeine körperliche Entwicklung. Auch das Sozialverhalten wird geprüft. U7a
Sprachentwicklung, Gewicht, Beweglich- und Geschicklichkeit sowie das Sozialverhalten werden bei dieser Vorsorge genauso gründlich unter die Lupe genommen, wie Allergien und Fehlbildungen im Mundraum. U8
Sprachfähigkeit und Sozialverhalten des Kindes stehen auf dem Prüfstand. Zudem testet der Arzt die körperliche Geschicklichkeit des Kindes, führt eventuell einen Zuckertest durch und fragt nach möglichen Verhaltensauffälligkeiten.
U9
Das Kind ist nun im Vorschulalter. Daher geht es in der Untersuchung unter anderem um die Schulfähigkeit Ihres Kindes. Dazu zählen Sprachverhalten, Seh- und Hörvermögen, Motorik, Konzentrationsfähigkeit, Sozialverhalten und Selbstständigkeit. U10 (in Westfalen-Lippe, Niedersachsen und Bremen)
Im Zentrum der zusätzlichen Untersuchung stehen Lese- und Rechtschreibstörungen, sowie Rechenstörungen. Daneben wird motorische Entwicklung und mögliche Hinweise auf ein Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS) überprüft. U11 (in Niedersachsen) In dieser Ergänzung der allgemeinen U-Untersuchungen werden Störungen der Sozialisation, des Verhaltens oder der Schulleistung untersucht. Außerdem findet eine Überprüfung auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, sowie gesundheitsschädigendes Medienverhalten statt. |
Frauen ab 20 und Männer ab 45:
Jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen;Frauen und Männer ab 35:
jedes zweite Jahr eine ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, der Zuckerkrankheit sowie ein Hautkrebsscreening.
Frauen und Männer unter 35:
In einigen Bundesländern, unter anderem auch Nordrhein-Westfalen, bieten wir das Hautkrebsscreening alle zwei Jahre an. Für nähere Informationen setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung:
Einmal im Kalenderjahr; Versicherte vom 6. bis zum 18. Lebensjahr einmal im Kalenderhalbjahr und Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne.
Suchen Sie Ihren Arzt im Zusammenhang mit diesen Vorsorgeuntersuchungen auf, so entfällt die so genannte „Praxisgebühr“.


