Aktuelles

Leistungen

Haushaltshilfen
Sie erhalten von uns die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet, wenn
- Sie wegen der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme außerhalb des eigenen Haushaltes untergebracht sind (z.B. Krankenhausbehandlung),
- Ihnen daher die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist,
- eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und
- ein Kind im Haushalt lebt, das unter zwölf Jahre alt ist oder das behindert und daher auf Hilfe angewiesen ist.
Ihre Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, maximal jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.


