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Haushaltshilfen

Sie erhalten von uns die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet, wenn

 

  • Sie wegen der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme außerhalb des eigenen Haushaltes untergebracht sind (z.B. Krankenhausbehandlung),
  • Ihnen daher die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist,
  • eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und
  • ein Kind im Haushalt lebt, das unter zwölf Jahre alt ist oder das behindert und daher auf Hilfe angewiesen ist.

 

Ihre Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, maximal jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

 

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