

Hilfsmittel
Wir zahlen die Kosten für verordnete Hilfsmittel – wie Krankenfahrstühle, Hörgeräte usw. – in Höhe der vereinbarten Vertragssätze bzw. der Festbeträge der einzelnen Leistungserbringer. Entscheiden Sie sich für ein teureres Produkt, tragen Sie den übersteigenden Betrag selbst.
Ihre Zuzahlung zu den Kosten eines Hilfsmittels beträgt 10%, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt sie 10% je Packung, höchstens jedoch 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation.
Die Kosten einer Sehhilfe übernehmen wir für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr und für Versicherte mit schwerer Sehbeeinträchtigung. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.

