

Neuer IGV-Vertrag: Mobil und fit durch Gelenkoperationen
Wir lassen Sie mit Ihren Schmerzen nicht alleine.
Ein Skiunfall, ein schwerer Sturz oder auch jahrelange Überlastung durch körperliche Arbeit strapazieren und verletzen unsere Gelenke. Gerade ältere Menschen sind von den Abnutzungserscheinungen an Knie, Hüfte oder Schulter sowie an Händen und Füßen betroffen. Oft sind die Gelenke verschlissen und die Knorpel abgerieben. Dies hat nicht selten den Verlust von Mobilität und Lebensqualität zur Folge.
In vielen Fällen verspricht hier eine Operation Besserung: Einerseits wird dadurch die Beweglichkeit gebessert, andererseits können Fehlstellungen und Instabilität korrigiert werden. Das Ziel ist immer, den Schmerz zu lindern und die Funktionsfähigkeit zu verbessern. Gegebenenfalls ist eine Operation mit einer Gelenkprothese erforderlich. Normalerweise müssen Sie für Operation und Rehabilitation eine längere Zeit im Krankenhaus verbringen. Dadurch entstehen nicht selten Probleme am Arbeitsplatz. Aber auch nur das Verlassen der gewohnten Umgebung können eine Belastung sein.
Damit Sie möglichst schnell wieder am aktiven Leben teilnehmen können, hat die BKK Herford Minden Ravensberg mit der orthopädischen Praxis Dr. Jungmann und Dr. Siemoneit, Hansastr. 26, 32052 Herford, einen Vertrag abgeschlossen, der eine optimale Versorgung auch bei ambulanten und kurzstationären Eingriffen garantiert. In den meisten Fällen kann von einem längeren stationären Aufenthalt abgesehen werden. Diese Operationen können unter den selben Qualitätskriterien durchgeführt werden wie bei stationären Aufenthalten. Sie erhalten eine abgestimmte, qualitätsgesicherte und effiziente Versorgung.
Vom Vertrag mit der Orthopädiepraxis Dr. Jungmann und Dr. Siemoneit in Herford profitieren Patienten, bei denen zum Beispiel ein Eingriff am Kreuzband notwendig ist, oder eine Knieprothese eingesetzt werden muß. Weitere Information erhalten Sie auch auf der Internetseite orthopaedie-praxisklinik-herford.de.
Die Liste der Indikationen die im Vertrag berücksichtigt sind, wird
kontinuierlich überarbeitet und erweitert. Für Operationen an Schulter,
Hüfte und Fuß werden zur Zeit noch kompetente Ärzte in der
Region als Vertragspartner gesucht, die die hohen Qualitätsanforderungen
des Vertrages erfüllen. Denn es dürfen nur Ärzte dem Vertrag
beitreten, die die angebotenen Operationen regelmäßig und in großer
Zahl durchführen.
Ihre Vorteile liegen auf
der Hand
- Bevorzugte Terminvergabe zur Operation
- Schnelle Lieferung von Hilfsmitteln
- Steigerung der Lebensqualität durch Verbesserung der Mobilität
- Schnelle Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
- Verhinderung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit im Bereich der Mobilität
- Keine Zuzahlungen
- Sollte ein Patiententransport erforderlich sein, wird dieser Fahrdienst zentral organisiert.
- Falls nach einer ambulanten OP doch eine stationäre Übernachtung notwendig wird, ist dies nicht mit Mehrkosten verbunden.
Der Vertrag
Dieser BKK Vertrag gilt für folgende Eingriffe mit anschließender Physiotherapie oder stationärer Rehabilitation:
Arthroskopische Gelenkeingriffe
- Kreuzbandplastiken
- Arthroskopische Dekompression der Schulter
- Arthroskopische Rekonstruktion der Schulter
- Arthroplastiken der Hand
- Arthrodesen der Hand
Endoprothetik
- Schlittenprothese (Knie)
- Oberflächenersatzprothese (Hüfte)
- Schulterprothese
- Konventionelle Knieendoprothese
- Konventionelle Hüftendoprothese
- Vorfußrekonstruktion
- Vorfußrekonstruktion mit Endoprothese
Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind erfüllt, wenn Ihr Arzt durch ausführliche Voruntersuchungen die Notwendigkeit einer Operation feststellt. Nach der Untersuchung können Sie Ihre freiwillige Teilnahme an diesem Versorgungskonzept erklären.
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten
Sie gern.
Ihre BKK HMR


