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Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

 

Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr pro Elternteil – bzw. für Alleinerziehende bis zu 20 Tage – Krankengeld für jedes Kind, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber besteht. Der Höchstanspruch bei mehreren Kindern beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr bzw. 50 Tage für Alleinerziehende. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren bzw. auf Hilfe angewiesene behinderte Kinder, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Ihr Arbeitgeber beurlaubt Sie für diese Zeit. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung zeitlich unbegrenzt.

 

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