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Krankengeld

 

Bei fast allen Mitgliedern ist das steuerfreie Krankengeld im Versicherungsschutz eingeschlossen. Wir zahlen Ihnen Krankengeld im Anschluss an die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers ohne zeitliche Begrenzung, längstens jedoch für dieselbe Krankheit für 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren.

 

Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld höchstens 90% des bisherigen Nettoentgelts (70% des Bruttoentgelts; inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld). Es beträgt 2011 maximal 86,63 €, in 2012 maximal 89,25 €. Davon zahlen Sie Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn dort Versicherungspflicht besteht. Das Krankengeld wird regelmäßig der aktuellen Einkommensentwicklung angepasst.



 

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