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Mutterschaftsgeld

 

Damit Sie auch während der Schwangerschaft finanziell abgesichert sind, erhalten beschäftigte Versicherte Mutterschaftsgeld und Leistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Schutzfrist beschäftigt sind oder das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Den Differenzbetrag zum höheren Nettoeinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber.


Beantragung des Mutterschaftsgeldes

Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme, in der der maßgebliche Tag der Entbindung angegeben ist. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung darf höchstens sieben Wochen vor dem maßgeblichen Entbindungstag ausgestellt sein.

 

Dauer des Mutterschaftsgeldes

Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und für acht Wochen nach der Entbindung gezahlt, bei Mehrlings- oder Frühgeburten sogar zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes; bei frühzeitigen Entbindungen zusätzlich für den Zeitraum, um den sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat.

 

 

Weiterführende Informationen:

weiter Family Care Newsletter

weiter Leistungen bei Schwangerschaft

 

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