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Pflegeversicherung

 

Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung. Freiwillige Mitglieder können sich innerhalb bestimmter Fristen befreien lassen und eine private Pflegeversicherung wählen. Für die Ehegatten und Kinder der Versicherten besteht eine Familienversicherung analog der in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Umfang der Leistungen bemisst sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird der Pflegebedürftige zu Hause vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung untersucht und einer der drei Pflegestufen zugeordnet:

 

Erheblich Pflegebedürftige – Pflegestufe I,

Schwerpflegebedürftige – Pflegestufe II,

Schwerstpflegebedürftige – Pflegestufe III.

Pflegebedürftige können zwischen Sachleistung und Geldleistung wählen. Soll die Pflege z.B. von Angehörigen geleistet werden, besteht Anspruch auf Pflegegeld, das je nach Pflegestufe 225 EUR (I), 430 EUR (II) oder 685 EUR (III) beträgt.

Erfolgt die Pflege durch einen Pflegedienst (z.B. Caritas, Diakonisches Werk), werden die Kosten dafür direkt mit der Pflegeeinrichtung abgerechnet, und zwar in einer Höhe bis zu 440 EUR (I), 1.040 EUR (II) oder 1.510 EUR (III). In Ausnahmefällen können für die Pflegestufe III auch Kosten bis 1.918 EUR abgerechnet werden.

Wir bieten Ihnen zusätzlich Leistungen zur teilstationären Pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (Renten- und Unfallversicherung). Pflegebedürftige, die auf Grund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen einen erheblichen Bedarf an Betreuung haben, können einen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 200 EUR je Kalendermonat erhalten. Um diese Leistung zu erhalten, muss keine Pflegestufe vorliegen.

Leistungen bei vollstationärer Pflege erbringt die Pflegekasse, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bis zu 1.510 EUR für die höchste Pflegestufe werden übernommen; bei besonderem Pflegeaufwand bis zu 1.825 EUR im Monat. Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

 

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