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Leistungen
Imagebild BKK HMR Leistungen

Wahltarif Krankengeld

 

Unser neuer Wahltarif Krankengeld bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern.

 

 

Wer kann den Tarif wählen?

 

Der ab dem 01.08.2009 angebotene Wahltarif bietet hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen und Arbeitnehmern ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung die Möglichkeit, die finanzielle Absicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten. Der Tarif kann nicht gewählt werden, wenn bereits über eine Wahlerklärung Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld besteht.

 

 

Beginn des Wahltarifes

 

Der Wahltarif kann jeweils zum Monatsersten abgeschlossen werden. Wird der Tarif gleichzeitig mit Begründung einer Mitgliedschaft bei der BKK HMR gewählt, beginnt die Laufzeit des Tarifes gleichzeitig mit dem Beginn der Mitgliedschaft.

 

 

Ab wann besteht ein Anspruch auf Krankengeld?

 

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht frühestens mit Beginn des sechsten Kalendermonats nach Abschluss des Tarifs. Nach Ablauf der Wartezeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nach dem Beginn der Laufzeit des Tarifes festgestellt wird.

 

 

Dauer des Anspruches auf Krankengeld

 

Der Anspruch auf Krankengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung für längstens 360 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren.

 

 

Welches Krankengeld bei welcher Prämie?

 

Die Höhe Ihres Krankengeldes richtet sich nach dem zuletzt der Beitragsbemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegten Arbeitseinkommens. Die Höhe des täglichen Krankengeldes und die zu zahlende Prämie entnehmen Sie bitte den aufgeführten Tarifklassen.

 

 

monatliches Arbeitseinkommen bzw. Arbeitsentgelt

tägliches Krankengeld

monatliche Prämie

bis 600 EUR

20 EUR
19,40 EUR
601 EUR - 900 EUR 30 EUR 29,10 EUR
901 EUR - 1200 EUR 40 EUR
38,80 EUR
über 1200 EUR 50 EUR 48,50 EUR

 

 

Laufzeit und Kündigung

 

Der Wahltarif bindet den Versicherten 3 Jahre an den Tarif und an die BKK HMR, das Sonderkündigungsrecht entfällt.

 

 

Antragsformulare:


PDF Wahltarif Krankengeld [288 KB]
PDF Wahltarif Krankengeld Künstler [276 KB]

 

 

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Tarifen:

 

Weiter-Button Wahltarif: DMP (Disease-Management-Programme)

Weiter-Button Wahltarif: Hausarztzentrierte Versorgung

Weiter-Button Wahltarif: Zahnbehandlung Exclusiv

Weiter-Button Wahltarif: Selbstbehalt

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