

Wahltarif Selbstbehalt

Kaum ein Weg führt in die Praxen der Ärzte oder gar ins Krankenhaus. Medikamente werden eigentlich auch nur selten oder gar nicht benötigt. Ganz einfach der allerbeste Zustand: gesund!
Dann profitieren Sie doch einfach von dem Tarif, der auf Ihre ganz individuellen Ansprüche bei der Gesundheitsversorgung abgestimmt ist.
Für Versicherte, die ihre Gesundheit eher stabil einschätzen, gibt es ab sofort bei der BKK HMR den neuen Wahltarif Selbstbehalt.
Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die BKK HMR Kundenberater vor Ort oder unter unserer Hotline 0800 0 227337 zur Verfügung.
Die Tarifklasse
Die Tarifklasse ergibt sich aus dem auf den Monat heruntergerechneten Jahreseinkommen des Versicherten. Ausgangsbasis ist in der Regel das Einkommen des Vorjahres.
| Tarifklasse | jährliches Bruttoeinkommen |
jährlicher Bonus | jährlicher Selbstbehalt | Risikobetrag |
| 1 | bis 12.000 € | 50,00 € | 100,00 € | 50,00 € |
| 2 | 12.001 € - bis 18.000 € | 100,00 € | 180,00 € | 80,00 € |
| 3 | 18.001 € - bis 24.000 € | 150,00 € | 230,00 € | 80,00 € |
| 4 | 24.001 € - bis 30.000 € | 250,00 € | 330,00 € | 80,00 € |
| 5 | 30.001 € - bis 36.000 € | 350,00 € | 440,00 € | 90,00 € |
| 6 | 36.001 € - bis 42.000 € | 450,00 € | 550,00 € | 100,00 € |
| 7 | über 42.000 € | 600,00 € | 720,00 € | 120,00 € |
Der Bonus
Der Bonus wird im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Gewährte Leistungen
(z. B. Arzneimittel, Heilmittel, Krankenhaus, Krankengeld etc.) werden gegengerechnet.
Das heißt aber nicht, dass alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen
wollen, den Tarif beeinträchtigen.
Im Gegenteil, viele Gesundheitsleistungen bleiben vom Selbstbehalt unberührt, z. B.:
- Prävention und Selbsthilfe (§ 20 SGB V)
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V)
- medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V)
- Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V)
- Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Der Risikobetrag
Übersteigen die anrechenbaren Kosten des Versicherten dessen Bonus, so kann es für den Versicherten zu einer Zahlungsverpflichtung bis zu einer Höhe des Risikobetrages kommen.
Beginn, Laufzeit und Kündigung
Der Wahltarif kann jeweils zum Monatsersten abgeschlossen werden, Bonus
und Selbstbehalt werden für das laufende Jahr anteilig berechnet.
Der Wahltarif bindet den Versicherten 3 Jahre an den Tarif und an die
BKK HMR, das Sonderkündigungsrecht entfällt. Härtefallregelungen
für die vorzeitige Beendigung des Tarifes werden noch erarbeitet. Die
Krankenversicherungskarten verbleiben beim Versicherten und den Angehörigen.
Prüfung und Tarifanpassung
Der Tarif wird jährlich kassenseitig geprüft und kann ggfs. angepasst oder verändert werden.
Antragsformular:
Jetzt hier das Antragsformular [PDF 85 KB] runterladen.
Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Tarifen:
Wahltarif: Hausarztzentrierte Versorgung
Wahltarif: Zahnbehandlung Exclusiv
Wahltarif: DMP (Disease-Management-Programme)


