Aktuelles

Leistungen

Zahnärztliche Behandlung
BKK-Versicherte haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten – sogar im EU-Ausland. Wir übernehmen zeitlich unbegrenzt die Kosten für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.
Ihre Zuzahlung beträgt für jeden Arztbesuch 10 EUR je Kalendervierteljahr („Praxisgebühr“). Bei einer Überweisung innerhalb eines Quartals wird keine erneute Zuzahlung fällig.
Siehe
auch - Kieferorthopädie -
