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Zahnärztliche Behandlung

 

BKK-Versicherte haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten – sogar im EU-Ausland. Wir übernehmen zeitlich unbegrenzt die Kosten für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.

 

Ihre Zuzahlung beträgt für jeden Arztbesuch 10 EUR je Kalendervierteljahr („Praxisgebühr“). Bei einer Überweisung innerhalb eines Quartals wird keine erneute Zuzahlung fällig.

 

Weiter-Button Siehe auch - Kieferorthopädie -

 

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