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Zuzahlungen und Belastungsgrenze

 

Damit Sie nicht übermäßig belastet werden, sind die Zuzahlungen auf einen zumutbaren Eigenanteil begrenzt. Maßgeblich sind alle gesetzlichen Zuzahlungen, die Sie bzw. die in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen gezahlt haben.

 

Ihre Zuzahlungen betragen im Kalenderjahr höchstens 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Das ist Ihre individuelle Belastungsgrenze. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen.

 

Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, so z.B. Lohn, Gehalt, Weihnachtsgeld, Renten usw. Dazu gehören ebenso alle sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch wenn sie steuerfrei sind. Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören nicht Grundrenten nach dem BVG und entsprechende Renten oder Beihilfen nach dem BEG.

 

Bei der Ermittlung Ihrer Belastungsgrenze werden Ihre gesamten jährlichen Bruttoeinnahmen (also auch die der anderen Haushaltsangehörigen) zusammengerechnet. Für Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, sowie für jedes familienversicherte Kind werden besondere Abschläge in Abzug gebracht.

 

Bitte sammeln Sie alle Quittungen und Belege, mit denen Sie Ihre Zuzahlungen nachweisen können. Stellt sich schon vor Ablauf des Kalenderjahres heraus, dass Ihre Belastungsgrenze überschritten wird, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung darüber, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben.

 

 

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