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Neue Krankenkasse für den Oberbergischen Kreis


Zusammenschluss der BKK BPW mit der bkk melitta hmr eröffnet Menschen in der Region neue Wahlmöglichkeit


Zum 01.01.2024 schließen sich die BKK BPW in Wiehl und die bkk melitta hmr zusammen. 
„Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen wollen wir gemeinsam mit der befreundeten bkk melitta hmr als starken Partner die Zukunft zum Wohle unserer Versicherten gestalten“, so Dietmar Krieg, Vorstand der BKK BPW. Auch aus Sicht von Michael Dick, Betriebsratsvorsitzender der BPW und zugleich alternierender Vorsitzender des BKK-Verwaltungsrates ist ein geeigneter Partner in Minden gefunden worden. „Uns war es wichtig, dass insbesondere die Arbeitsplätze und damit auch die Ansprechpartner vor Ort erhalten bleiben“, so Dick.

Auch zukünftig soll der Fokus weiterhin auf der Region liegen. „Unser Erfolgsmodell einer persönlichen Beratung vor Ort und passgenauen Lösungen für Unternehmen möchten wir auch in Wiehl umsetzen“, erläutert Vorstand Rolf Kauke die Zielsetzung der bkk melitta hmr. Gleichzeitig können die Herausforderungen der Digitalisierung durch die größere Organisation besser bewerkstelligt werden. Die bkk melitta hmr ist eine regional ausgerichtete Krankenversicherung, die insgesamt 6 Servicecenter in Ostwestfalen und in der Wesermarsch betreibt. Ab Januar wird Wiehl dann die siebte Geschäftsstelle sein. Die neue bkk melitta hmr betreut zum 01.01.2024 voraussichtlich über 86.000 Versicherte.

Die Idee der regionalen Ausrichtung wird im oberbergischen Kreis weiter fortgesetzt. Gleichzeitig bedeutet dieser Schritt, dass die Menschen im oberbergischen Kreis eine neue regionale Krankenkasse wählen können. Die neue bkk melitta hmr in Wiehl ist für ganz NRW geöffnet.

Ihre Vorteile:

Profitieren Sie jetzt von unseren TOP-Leistungen

Bei der bkk melitta hmr erhalten Sie bei allen Anliegen immer einen persönlichen Ansprechpartner.

Ein Call-Center oder lange Warteschleifen am Telefon gibt es nicht. Auf die Freundlichkeit und fachliche Kompetenz unserer Kundenberater können Sie sich stets freuen! 

Viele Anliegen können innerhalb kürzester Zeit auch bequem über unsere Onlinegeschäftsstelle, ihr persönlicher digitaler Zugang zur bkk melitta hmr für Smartphone und PC, erledigt werden.


 

 

 

  • Was bedeutet die Fusion für mich als Versicherter?

Aus der Geschäftsstelle der BKK BPW wird das ServiceCenter Wiehl der bkk melitta hmr. Sämtliche Ansprechpartner bleiben in Wiehl und sind Teil eines größeren Teams.
Die über Jahre bekannten persönlichen Ansprechpartner verändern sich nicht.

  • Ändert sich durch die Fusion finanziell etwas für mich?

Unabhängig von der geplanten Fusion lassen sich die finanziellen Auswirkungen politischer Entscheidungen derzeit aber noch nicht verlässlich einschätzen. Wir gehen jedoch davon aus, dass der neue Beitragssatz günstiger (als aktuelle BKK BPW) sein wird. Gerade in diesen angespannten Zeiten sicherlich für alle Beteiligten eine wertvolle Hilfe.

  • Bekomme ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

Für die Versicherten der BKK BPW entsteht durch die Fusion auch ein neuer Name - bkk melitta hmr. Das neue Logo erscheint dann neben dem Logo der BPW auch auf Ihrer neuen Gesundheitskarte. Diese wollen wir im Laufe des Jahres 2024 austauschen. So lange hat ihre aktuelle Gesundheitskarte natürlich noch Ihre Gültigkeit.

  • Bleiben meine Ansprechpartner/ meine Geschäftsstelle gleich?

Alle unsere Mitarbeiter sowie alle Geschäftsstellen bleiben erhalten. Sie können also gewohnt auf Ihre Ansprechpartner und Ihre Geschäftsstelle vor Ort vertrauen.

  • Was passiert mit Leistungen die ich aktuell bekomme (z.B. Krankengeld, Rehasport, KFO-Behandlung)?

Sie können auch weiterhin darauf vertrauen, dass Sie Ihre Leistungen wie gewohnt und ohne Unterbrechung von uns erhalten. Die Fusion hat keinerlei Auswirkungen auf laufende Behandlungen, den Bezug von Krankengeld oder genehmigten Rehabilitationen. Wenn Sie Fragen zu einer aktuellen Behandlung haben, melden Sie sich bei Ihren gewohnten Ansprechpartnern.

  • Muss ich bereits bewilligte Leistungen erneut beantragen?

Genehmigte Leistungen können Sie in Anspruch nehmen. Die Fusion hat keinerlei Auswirkungen auf bewilligte Leistungen. Es müssen auch keine neuen Anträge gestellt werden.

  • Welche Zusatzleistungen wird es geben?

Obwohl auch die BKK BPW umfassende Leistungen anbieten konnte, wird es jetzt nochmal besser. Für die Satzung der neuen gemeinsamen Kasse sind bereits zahlreiche zusätzliche Leistungen beschlossen worden. Im Gesamtpaket hat die Fusion also auch an dieser Stelle deutliche Mehrwerte.

  • Muss ich meinen Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder etwa die Rentenversicherung informieren?

Nein. Sie brauchen nichts tun. Wir kümmern uns um Sie.

  • Ändert sich Ihre Bankverbindung?

Bitte nutzen Sie ab 2024 die Bankverbindung der bisherigen bkk melitta hmr: Commerzbank AG; DE98 4904 0043 0313 7700 00
Die Bankverbindung der BKK BPW bleibt zunächst bestehen. Zahlungen, die nach Fusion noch auf den Konten der BKK BPW geleistet wurden, gehen also nicht verloren.

  • Bleibt mein Zugang zur Online-Geschäftsstelle?

Zukünftig profitieren Sie von der Online-Geschäftsstelle der bkk melitta hmr mit weiteren Funktionen. Alle bisherigen Teilnehmer der Onlinegeschäftsstelle werden rechtzeitig informiert.

  • Ändern sich die Zusatzversicherungen bei der Barmenia Krankenversicherung?

Ihre Zusatzversicherungen bleiben bestehen und es erfolgen keine Änderungen aufgrund der Fusion.

Je Kalenderjahr ...

... und vieles mehr. 

 

Hier gelangen Sie zu weiteren unserer TOP-Leistungen in den Bereichen 

 

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Sie selbst müssen bei Ihrer bisherigen Krankenkassen nicht mehr kündigen.
Die bkk melitta hmr kümmert sich um alles weitere!

Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeberwechsel
Mit der Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie, bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn, die bkk melitta hmr als neue Krankenkasse wählen (ohne Einhaltung der Bindungsfrist). Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Wechsel von einem versicherungspflichtigen Status in einen anderen - zum Beispiel wenn die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) am Jahresende in eine freiwillige Versicherung geändert wird.


 

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Ihre Ansprechpartner:

 

Wiehl
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02262 7123-140

Abteilung: Vertrieb    
Minden
Catia Gerling
0571 93409-1144

Abteilung: Vertrieb    
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Levke Maren Thielking
0571 93409-1107

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Nordenham
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Abteilung: Vertrieb